Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Eisenberg (Pfalz)

Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der neben der Stadt Eisenberg die eigenständigen Ortsgemeinden Ramsen und Kerzenheim angehören. Eisenberg (Pfalz) ist eine Stadt in der nördlichen Pfalz (Rheinland-Pfalz)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
9313 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67304
Vorwahl
06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen. Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Gebührensätze und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen, die unter anderem die räumliche Erweiterung und sonstige beitragsmäßige Veranlagungen umfassen.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

bebauungsplan delmenhorst, bebauungsplan aachen 2019, bebauungsplan ostbevern, tornesch am see bebauungsplan, bebauungsplan rödermark, it bebauungsplan, bebauungsplan geretsried, bebauungsplan schorndorf, bebauungsplan markranstädt, bebauungsplan schwalbach saar

Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.